Ummeldung der Wassergebühren auf einen neuen Eigentümer
Bei einem Eigentumswechsel benötigt die Gemeinde Gärtringen eine schriftliche Mitteilung in der folgende Daten aufgeführt sind:
- Übergabetag
- abgelesener Zählerstand
- Name und Anschrift des bisherigen Eigentümers
- Name und Anschrift des neuen Eigentümers
Die Umschreibung der Wasser-/ Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Monats. Auch ist zu beachten, dass die Gemeinde Gärtringen die Wassergebühren immer nur direkt mit den Grundstückseigentümern abrechnet, dies ist in der Wassersatzung der Gemeinde Gärtringen entsprechend geregelt.