Wasserzählertausch: Gemeinde Gärtringen

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Austausch Wasserzähler aufgrund abgelaufener Eichfrist

Alle Kaltwasserzähler der Gemeinde Gärtringen haben eine Eichfrist von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Wasserzähler ausgebaut und gegen einen neuen Wasserzähler ausgetauscht werden.

Grundstückseigentümer werden diesbezüglich von der Gemeinde Gärtringen kontaktiert bzw. es erfolgt auch immer wieder ein Hinweis im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gärtringen sowie auf unserer Homepage. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Austausch zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist.

Marina Magrini

Sachbereich Steuern und Abgaben
07034 923-123
07034 923-200
Hauptstr. 16-18

Martin Holzapfel

Wassermeister
07034 923-190
07034 923-188

Ralf Zinser

Wassermeister
07034 923-190
07034 923-188