Trinkwasser-Hausanschluss
Jedes Grundstück, auf welchem Trinkwasser benötigt wird, ist mit einem Trinkwasser- Hausanschluss mit der öffentlichen Wasserleitung verbunden. Grundsätzlich ist das Wassernetz in Gärtringen und Rohrau nach dem sog. Württembergischen Schachthydrantensystem aufgebaut. Das bedeutet, dass jedes Grundstück über eine eigene Hausanschlussleitung versorgt wird, welche jedoch, im Gegensatz zu den außerhalb Württembergs üblichen System, nicht rechtwinklig von der Hauptleitung abzweigt, sondern in den nächstliegenden Schacht eingebunden ist. Nur in Einzelfällen existieren Hausanschlüsse mit Anbindung direkt an die Hauptleitung.
Der Trinkwasserhausanschluss steht bis zum sog. Hauptabsperrhahn (meist der erste Hahn nach der Wanddurchführung) auch auf dem jeweiligen Privatgrundstück im Eigentum des Wasserwerks, sodass jede Bautätigkeit nur durch Mitarbeiter des Wasserwerks oder durch das Wasserwerk beauftragte Firmen erfolgen darf. Wenn im Rahmen einer Baumaßnahme
- a) ein neuer Trinkwasserhausanschluss angelegt
- b) ein vorhandener Trinkwasserhausanschluss geändert
- c) bei Gebäudeabriss ein Trinkwasserhausanschluss stillgelegt werden soll
benötigen Sie die Genehmigung der Gemeinde.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und die dort beschriebenen Pläne einzureichen. Der Ein-, Um- und Ausbau der Wasserzähler erfolgt ebenfalls durch die Mitarbeiter des Wasserwerks. Bitte beachten Sie, dass jede Tätigkeit von Firmen, die nicht im Auftrag der Gemeinde tätig sind oder gar Eigenleistung, an der Hausanschlussleitung strikt untersagt sind! Weitere Vorschriften sowie Regularien zu Gebühren und Beiträgen finden Sie in der Wasserversorgungssatzung.
Hausanschlüsse werden gemäß Satzung ausschließlich vom Eigenbetrieb der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Soweit der Anschluss nicht in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft, hat der Anschlussnehmer/Grundstückseigentümer die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung zu erstatten.
Die Verteilungsanlagen sind zur Sicherstellung einer ungehinderten Versorgung meistens im Ringleitungsverbund ausgelegt. Das gesamt Netz wird laufend überwacht (Logger) und hat sich durch gewachsene Baugebiete stetig vergrößert. Das Ortsnetz hat inzwischen eine Gesamtlänge der Versorgungsleitungen von rd. 88 km, darin noch nicht enthalten sind die Hausanschlussleitungen, da hier ein Großteil noch nicht digital erfasst wurde. Die technischen Anlagen werden von der Leitzentrale der Wassermeister betreut.