Abrechnung der Wassergebühren
Einmal jährlich zum 31.12. oder bei einem Eigentumswechsel erstellt das Kämmereiamt eine Abrechnung der Wasser-/ Abwasser- und Niederschlagswassergebühren. Grundlage für die Jahresabrechnung ist der zum 31.12. abgelesene Wasserzählerstand, Grundstückseigentümer erhalten hierfür immer ab Mitte Dezember ein entsprechendes Ableseformular. Nach Rückmeldung dieser Daten werden dann die Jahresendabrechnungen erstellt und verschickt.
Unterjährige Abrechnungen können ausschließlich bei einem Eigentumswechsel erstellt werden, hierzu benötigt das Kämmereiamt eine schriftliche Ummeldung. Gerne können Sie hier das beigefügte Formular nutzen.
Formular Ummeldung Wassergebühren (PDF-Datei)
Sie haben Fragen bezüglich Ihrer Abrechnung ? Gerne stehen wir bei Rückfragen zur Verfügung.
Übersicht Wasserpreise
Hier finden Sie eine Übersicht über die Wasserpreise der letzten Jahre, sowie den aktuellen Tarif: